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"Crowdfunding wird abgewürgt": Verbände wehren sich gegen Entwurf der Bundesregierung
01.08.2014 "Der Bund bremst Start-up-Finanzierung aus" klagt der Bitkom . "Das Fortbestehen von Crowdinvesting in Deutschland ist erheblich bedroht", mahnt das German Crowdfunding Network (GCN) .
Alle Crowdinvesting-Plattformen müssen allerdings ein Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) erstellen - ein ähnliches kurzes Papier mit den wichtigen Crowdinvesting-Daten hatten wir als Verband in den Gesprächen mit den Ministerien als Ersatz für einen Vermögensanlageprospekt vorgeschlagen. Dieses VIB muss per Hand unterschrieben und an die Crowdfunding-Plattform eingereicht werden. Eine Ausnahme besteht darin, wenn der Anleger sich nicht mit mehr als 250 Euro beteiligen kann.
Der Bitkom kritisiert zudem, dass kein Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting gemacht wird. Beim Crowdfunding wollen die Geldgeber sich nicht an einem Unternehmen beteiligen. Sie unterstützen eine Idee oder wollen der erste sein, der ein neues Produkt bekommt. Deshalb gäbe es auch kein Kleinanlegerschutzbedürfnis. Entsprechend dürfe Crowdfunding auch nicht von einem Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern betroffen sein.