Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Urteil zu SEO-Abzocke: Bezahl-Adressverzeichnisse müssen bei Google oben auftauchen
10.03.2015 Ein kostenpflichtiges Online-Adressverzeichnis sollte seine Kundschaft unter die ersten Treffer bei Google bringen - sonst ist seine Dienstleistung wertlos und damit sittenwidrig, urteilte das Landgericht Wuppertal .
Das Urteil macht es leichter, die seit Jahren grassierenden, gerne als Rechnungen getarnten Bestellungen für halbseidene Verzeichniseinträge von vornherein anzufechten.