Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft

Urteil: Impressum ohne E-Mail-Adresse ist ein Abmahngrund

15.05.2008 - Das deutsche Tele-Medien-Gesetz fordert umfangreiche Angaben über den Betreiber einer Webseite im Impressum. Verstöße gegen das TMG sind ein beliebter Grund für Abmahnungen. Schon eine fehlende E-Mail-Adresse kann zu massiven Problemen führen.

Premium-Inhalt

Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Marcus Dressler
Von: Marcus Dressler ,  onSite internet GmbH ,  Verbindungen
Am: 26.05.2008

Zu: Urteil: Impressum ohne E-Mail-Adresse ist ein Abmahngrund

Wir haben durchaus Kunden, welche aus nachvollziehbaren Gründen gar keine Emailadresse angeben WOLLEN! Und das sind keine "kleinen" Kunden.

Ich finde es rechtlich nicht haltbar, Betreiber zur Angabe von Emailadressen zu verpflichten.

Es genügt zur Kontaktaufnahme auch ein Kontaktformular. Es scheint mir nur zur bequemlichkeit der Abmahner gedacht zu sein, die Abmahnungen nun per Email zustellen zu können.

Was sagt bloss der Spamfilter dazu? Bald wird es noch ein Urteil geben, nach dem jeder Empfänger seinen Spam durchgelesen muss, es könnte ja eine Abmahnung dahinter stehen und diese könne ja somit als "zugestellt" gelten.

Lustige deutsche Rechtswelt.

M.Dressler, wwww.onsite.org
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: