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Urteil: Impressum ohne E-Mail-Adresse ist ein Abmahngrund
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Ich finde es rechtlich nicht haltbar, Betreiber zur Angabe von Emailadressen zu verpflichten.
Es genügt zur Kontaktaufnahme auch ein Kontaktformular. Es scheint mir nur zur bequemlichkeit der Abmahner gedacht zu sein, die Abmahnungen nun per Email zustellen zu können.
Was sagt bloss der Spamfilter dazu? Bald wird es noch ein Urteil geben, nach dem jeder Empfänger seinen Spam durchgelesen muss, es könnte ja eine Abmahnung dahinter stehen und diese könne ja somit als "zugestellt" gelten.
Lustige deutsche Rechtswelt.
M.Dressler, wwww.onsite.org