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Urteil: Impressum ohne E-Mail-Adresse ist ein Abmahngrund

15.05.2008 - Das deutsche Tele-Medien-Gesetz fordert umfangreiche Angaben über den Betreiber einer Webseite im Impressum. Verstöße gegen das TMG sind ein beliebter Grund für Abmahnungen. Schon eine fehlende E-Mail-Adresse kann zu massiven Problemen führen.

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Neuer Kommentar  Kommentare:
Marcus Dressler
Von: Marcus Dressler ,  onSite internet GmbH ,  Verbindungen
Am: 26.05.2008

Zu: Urteil: Impressum ohne E-Mail-Adresse ist ein Abmahngrund

Wir haben durchaus Kunden, welche aus nachvollziehbaren Gründen gar keine Emailadresse angeben WOLLEN! Und das sind keine "kleinen" Kunden.

Ich finde es rechtlich nicht haltbar, Betreiber zur Angabe von Emailadressen zu verpflichten.

Es genügt zur Kontaktaufnahme auch ein Kontaktformular. Es scheint mir nur zur bequemlichkeit der Abmahner gedacht zu sein, die Abmahnungen nun per Email zustellen zu können.

Was sagt bloss der Spamfilter dazu? Bald wird es noch ein Urteil geben, nach dem jeder Empfänger seinen Spam durchgelesen muss, es könnte ja eine Abmahnung dahinter stehen und diese könne ja somit als "zugestellt" gelten.

Lustige deutsche Rechtswelt.

M.Dressler, wwww.onsite.org
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