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EuGH-Urteil: Provider müssen Websites sperren, wenn die Musikindustrie es will
28.03.2014 "Licht am Ende des Tunnels" versus "Fatales Signal aus Brüssel": Unterschiedlicher können die Stellungnahmen nicht ausfallen mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH (C-314/12 ). Danach können Internetanbieter verpflichtet werden, Webseiten zu sperren, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten.
Eine solche Anordnung und ihre Umsetzung müssten allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen, schränkten die EU-Richter ein.
"Ab heute genügt nun das Vorbringen, dass man über irgendeinen Internetzugangsdienst urheberrechtlich illegal angebotene Inhalte abrufen kann um diesen Dienst zu verpflichten, den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren", klagt hingegen Günther Singer , Obmann des Fachverbandes Telekom/ Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) .