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EuGH-Urteil: Provider müssen Websites sperren, wenn die Musikindustrie es will

28.03.2014 "Licht am Ende des Tunnels" versus "Fatales Signal aus Brüssel": Unterschiedlicher können die Stellungnahmen nicht ausfallen mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (C-314/12 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ). Danach können Internetanbieter verpflichtet werden, Webseiten zu sperren, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten.

In dem Fall ging es konkret um die Seite Kino.to zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und den österreichischen Provider UPC Telekabel zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Das deutsche Filmstudio Constantin Film zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten einen Musterprozess angestrengt, weil auf der Webseite illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden. Das EuGH entschied, dass der hostende Provider legal dazu verpflichtet werden kann, den Zugang zu einer Urheberrecht verletzenden Website zu sperren.

Eine solche Anordnung und ihre Umsetzung müssten allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen, schränkten die EU-Richter ein.

"Ab heute genügt nun das Vorbringen, dass man über irgendeinen Internetzugangsdienst urheberrechtlich illegal angebotene Inhalte abrufen kann um diesen Dienst zu verpflichten, den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren", klagt hingegen Günther Singer ‘Günther Singer’ in Expertenprofilen nachschlagen , Obmann des Fachverbandes Telekom/ Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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