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Deutsche wollen digitale Dienste - und nutzen sie dann nicht
20.01.2023 Die meisten Deutschen wünschen sich mehr digitale Dienstleistungen - die bereits vorhandenen nutzen sie allerdings wenig. Gründe dafür sind vor allem Sicherheitsbedenken - aber auch Unwissenheit über digitale Identitäten.
Digitale Dienste: Wunsch vs. Realität
So würden zwei Drittel (66 Prozent) der Deutschen gerne mehr digitale Behördengänge nutzen - nur neun Prozent tun das bisher allerdings. Die Hälfte der Bevölkerung (50 Prozent) würde gerne auch die Gesundheitsakte digital einsehen bzw. die Krankschreibung digital einreichen. Beides ist möglich, aktuell machen aber nur 16 Prozent der Bevölkerung davon Gebrauch.Während jeweils über 60 Prozent der Befragten Verträge bei Banken oder Versicherungen bereits digital abschließen bzw. es gerne tun würden, sind es bei Miet- und Arbeitsverträgen nur sechs Prozent. 40 Prozent lehnen dies gänzlich ab. Dementsprechend wenig verbreitet ist die qualifizierte elektronische Unterschrift (QES), die hierfür zum Einsatz käme. Sie wurde lediglich von sechs Prozent der Deutschen bisher verwendet.
Die populärsten Identifizierungsverfahren
Während die QES bisher noch ein Nischendasein fristet, haben viele Deutsche bereits mehrmals ein digitales bzw. Fernidentifizierungsverfahren durchlaufen. Am weitesten verbreitet sind die Vor-Ort-Identifizierung in einer Postfiliale (40 Prozent), das VideoIdent-Verfahren in einem Videochat mit einer Person (38 Prozent) sowie vollautomatisierte Ident-Verfahren mit Foto/Selfie (14 Prozent). Die eID-Funktion des deutschen Personalausweises hingegen wird auch über zehn Jahre nach deren Einführung kaum genutzt: Nur acht Prozent haben sie schon mal eingesetzt. Die privaten Lösungen werden gegenüber der staatlichen eID von den Nutzern also klar bevorzugt. Identity Wallets, wie sie aktuell unter anderem auf EU-Ebene diskutiert werden, kommen bisher erst bei einem Prozent der Bevölkerung zum Einsatz.Fehlendes Verständnis für digitale Identitäten
Über die Hälfte der Bevölkerung (52 Prozent) hat laut Umfrage keine nähere Vorstellung was sich hinter "digitaler Identität", "qualifizierter elektronischer Signatur", oder "eID", verbirgt. Am wenigsten bekannt sind die "EuID" (4 Prozent) und "eIDAS 2.0" (2 Prozent)."Wenn wir bedenken, dass die eIDAS 2.0-Verordnung weitreichende Auswirkungen auf die fortschreitende Digitalisierung in unserem Alltag haben wird, ist es überraschend, dass die Diskussionen der EU bisher nicht von den Endnutzern wahrgenommen werden. Sowohl Staat als auch Privatwirtschaft müssen hier noch viel Aufklärungsarbeit leisten, damit es der EuID langfristig nicht wie der deutschen eID ergeht und sie im Bewusstsein der Nutzer verschwindet", sagt Dr. Heinrich Grave , Senior Vice President Digital Identity bei IDnow.
Identity Wallets: Vertrauen gegenüber Unternehmen aus Deutschland
Gegen die geplanten Identity Wallets - ein Kernstück der eIDAS 2.0-Verordnung - spricht aus Sicht der deutschen Bevölkerung vor allem die fehlende Sicherheit der Daten vor Identitätsmissbrauch oder Fälschungen (44 Prozent), gezielte Hackerangriffe (43 Prozent) und der Verlust bzw. Defekt des Smartphones (41 Prozent). Rund jeder Dritte ist auch durch die Überwachung von Unternehmen (31 Prozent) oder vom Staat (27 Prozent) beunruhigt. Die wichtigsten Auswahlkriterien für eine Identity Wallet sind daher Sicherheit (55 Prozent) und Datenschutz (46 Prozent). 36 Prozent legen viel Wert auf die Nutzerfreundlichkeit.Eine große Rolle spielt der Sitz des Unternehmens. Die Bevölkerung ist skeptisch gegenüber Unternehmen außerhalb der EU. Nur vier Prozent trauen Unternehmen außerhalb der EU eine gleichzeitig sichere Verarbeitung ihrer Daten sowie eine nutzerfreundliche Erfahrung zu, 28 Prozent vertrauen da eher Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Weitere 26 Prozent glauben, dass rein staatliche Institutionen oder Stellen aus Deutschland diese Kriterien in einer Identity Wallet erfüllen könnten.
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Nur ein Bespiel: Gerade heute habe ich wieder (unaufgefordert) einen 12 Seiten langen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung auf 7 Bögen (mit 2 Leerseiten) erhalten, auf dessen erster Seite mir mitgeteilt wird, das der bisherige Bescheid weiterhin gilt. ? Ach! Denn diesen Bescheid erhielt ich schon im Dezember 2022, allerdings mit 14 Seiten und 8 Bögen. Der gültige Bescheid, auf den verwiesen wird, ist undatiert und gilt ab 01.07.2022, hat 5 Seiten auf 3 Bögen.
Im Ergebnis sind mindestens 15 Papierbögen überflüssig!