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Urteil: Wer bei Domainnamen zuerst kommt, behält die Domain

03.06.2015 Auch wenn konkurrierende Namensrechte vorliegen: Wenn eine Domain registriert wurde, bevor ein konkurrierender Markenbegriff am Markt aktiv war, muss der Domaininhaber seine Domain nicht rausrücken. So hat das Hamburger Oberlandesgericht jetzt entschieden (Aktenzeichen 3 U 59/15 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ) und hob damit ein Urteil des Landgerichts auf.

 (Bild: Pixabay / Public Domain)
Bild: Pixabay / Public Domain
Im Juristendeutsch: Die Registrierung eines im Anmeldezeitpunkt in keinerlei Rechte eingreifenden Domainnamens darf als eigentumsfähige Position nicht ohne Weiteres wegen später entstandener Namensrechte als unrechtmäßige Namensanmaßung angesehen werden. Für die Annahme eines berechtigten Interesses des Domaininhabers an dem Halten des Domainnamens kann es ausreichen, dass der Domaininhaber den Domainnamen zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden will."
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