Expert Talk: "AI wird das Kaufverhalten massiv beeinflussen" Video-Podcast ansehen
Nie hat sich die Welt schneller verändert als heute. Für Unternehmen eine gewaltige Herausforderung, denn Disruption kennt vor allem zwei Spielertypen: Gewinner und Verlierer. Wie Sie sich auf der richtigen Seite wiederfinden, erklärt FactFinder-Chefin Kristie Collins im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
Dossier Temu-Strategie Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Was sind die Erfolgsrezepte des chinesischen Billig-Marktplatzes? Und wie kann man seiner Strategie begegnen? Das iBusiness-Dossier stellt exklusive Zahlen und Analysen zu TEMU zusammen.
Zum Dossier 'Temu-Strategie'

Urteil: Wer bei Domainnamen zuerst kommt, behält die Domain

03.06.2015 Auch wenn konkurrierende Namensrechte vorliegen: Wenn eine Domain registriert wurde, bevor ein konkurrierender Markenbegriff am Markt aktiv war, muss der Domaininhaber seine Domain nicht rausrücken. So hat das Hamburger Oberlandesgericht jetzt entschieden (Aktenzeichen 3 U 59/15 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ) und hob damit ein Urteil des Landgerichts auf.

 (Bild: Pixabay / Public Domain)
Bild: Pixabay / Public Domain
Im Juristendeutsch: Die Registrierung eines im Anmeldezeitpunkt in keinerlei Rechte eingreifenden Domainnamens darf als eigentumsfähige Position nicht ohne Weiteres wegen später entstandener Namensrechte als unrechtmäßige Namensanmaßung angesehen werden. Für die Annahme eines berechtigten Interesses des Domaininhabers an dem Halten des Domainnamens kann es ausreichen, dass der Domaininhaber den Domainnamen zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden will."
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: