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Urteil: Wer bei Domainnamen zuerst kommt, behält die Domain
03.06.2015 Auch wenn konkurrierende Namensrechte vorliegen: Wenn eine Domain registriert wurde, bevor ein konkurrierender Markenbegriff am Markt aktiv war, muss der Domaininhaber seine Domain nicht rausrücken. So hat das Hamburger Oberlandesgericht jetzt entschieden (Aktenzeichen 3 U 59/15 ) und hob damit ein Urteil des Landgerichts auf.