Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
Verbraucherzentrale kritisiert Gebühren bei Nachnahme
20.10.2015 Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt: In nahezu jedem zweiten Onlineshop wird die Zahlart Nachnahme angeboten. Kunden, die jedoch diese Zahlungsart wählen, werden oft mit Zusatzkosten und oft verwirrenden Preisangaben konfrontiert. Hier müssen Onlineshop schnellstmöglich nachbessern
Der vollständige Preis der Zahlungsart Nachnahme muss stets angegeben werden, möglichst in den Zahlungsinformationen, in den AGB wie während des Bestellvorgangs. Mit verbraucherfreundlicher Transparenz können Händler punkten, die die einzelnen Kostenbestandteile der Zahlungsart Nachnahme aufschlüsseln. Jeder vierte Shop in der Stichprobe machte das nicht.
Mal wurde das Übermittlungsentgelt während des gesamten Einkaufs verschwiegen, mal wurde die Höhe falsch ausgewiesen oder die Zustellkosten wurden als Nachnahmegebühr bezeichnet und umgekehrt.