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E-Mail-Marketing: OLG München erklärt Double-Opt-In für unzulässig
21.11.2012 Das OLG München hat in einem umstrittenen Urteil (Az. 29 U 1682/12)
entschieden, dass schon die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig ist, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.

Schirmbacher führt in seinem Blog aus


Dabei ist Sorge zu tragen, dass die Bestätigungs-E-Mail als solche tatsächlich erkennbar ist und in dieser E-Mail keine Werbung für das Unternehmen enthalten ist.