Expert Talk: "AI wird das Kaufverhalten massiv beeinflussen" Video-Podcast ansehen
Nie hat sich die Welt schneller verändert als heute. Für Unternehmen eine gewaltige Herausforderung, denn Disruption kennt vor allem zwei Spielertypen: Gewinner und Verlierer. Wie Sie sich auf der richtigen Seite wiederfinden, erklärt FactFinder-Chefin Kristie Collins im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
Dossier Temu-Strategie Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Was sind die Erfolgsrezepte des chinesischen Billig-Marktplatzes? Und wie kann man seiner Strategie begegnen? Das iBusiness-Dossier stellt exklusive Zahlen und Analysen zu TEMU zusammen.
Zum Dossier 'Temu-Strategie'

E-Mail-Marketing: OLG München erklärt Double-Opt-In für unzulässig

21.11.2012 Das OLG München hat in einem umstrittenen Urteil (Az. 29 U 1682/12) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser entschieden, dass schon die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig ist, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.

dr. Martin Schirmbacher
Laut Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher ‘Dr. Martin Schirmbacher’ in Expertenprofilen nachschlagen ist dieses Urteil, "wenn dies so stehen bleibt, eine Katastrophe für das E-Mail-Marketing."
Schirmbacher führt in seinem Blog aus zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser die Hintergründe aus: Bei Werbe-E-Mails muss ausdrücklich die Einwilligung des Empfängers vorliegen. Weil der E-Mail-Marketeer beweisen muss, dass sich gerade der Inhaber der E-Mail-Adresse mit dem Empfang der Werbung einverstanden erklärt hat, hat sich das Double-Opt-in-Verfahren etabliert. Hierbei trägt der spätere Empfänger seine E-Mail-Adresse in der Regel auf der Website des Versenders ein. Sodann wird an die eingegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail gesandt. Nur wenn der Empfänger auf diese E-Mail noch einmal reagiert (etwa einen entsprechenden Bestätigungs-Link anklickt), wird die fragliche E-Mail-Adresse tatsächlich in den Verteiler aufgenommen.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass die Bestätigungs-E-Mail als solche tatsächlich erkennbar ist und in dieser E-Mail keine Werbung für das Unternehmen enthalten ist.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: