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Einen kaufunlustigen Dochnicht-Kunden wieder einzufangen ist die hohe Schule der Abandon-Mails (Bild: Colin Grey / wikicommons)
Bild: Colin Grey / wikicommons
Einen kaufunlustigen Dochnicht-Kunden wieder einzufangen ist die hohe Schule der Abandon-Mails

Einkaufsabbrecher: Wie man Warenkörbe rettet

19.12.2011 - Erinnerungsmails an Einkaufsabbrecher sind ein mächtiges Instrument, um die Konversionen zu heben. Doch technische und rechtliche Stolpersteine blockieren den Weg. Wie Onlineshops effektives und rechtssicheres Retargeting per Zukunftswerkzeug 'Abandon-Mail' umsetzen.
Retargeting per Erinnerungsmails an Personen, die Einkaufsvorgänge auf der Webseite abgebrochen haben, versprechen auf der einen Seite hohe Umsatzpotenziale, bergen aber zahlreiche Tretminen:
  • Einerseits sind Wiederaufnahme und Abschluss des gerade unvollendeten Kaufprozesses nur ein oder zwei Klicks von der Nachfass-EMail entfernt. Und der Adressat hat explizit sein Interesse ausgedrückt. Entsprechend hoch sind die zu erwartenden Klick- und Konversionsraten und damit die Umsätze - bei gleichzeitig niedrigem Versandvolumen.
  • Auf der anderen Seite bestehen Bedenken: Fühlen sich meine Interessenten durch solche E-Mails nicht auf Klick und Tritt verfolgt? Und wie kann ich überhaupt den restriktiven rechtlichen Anforderungen genügen?
In der EMail-Marketingszene wird das für und wieder heiß diskutiert. Erst langsam kristallisieren sich gangbare wie erfolgversprechende Wege heraus.

Nur die wenigsten Onlinehändler nutzen bislang derartige Maßnahmen, um die Wandlung verwaister Warenkörbe nachträglich noch einmal werblich zu fördern. Andere Länder, andere Sitten, Gebräuche und Datenschutzrichtlinien - in den USA beispielsweise sind Abandon

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