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5. Was passiert, wenn bis zum Stichtag nicht alle Vorgaben erfüllt sind?

von sb

23.07.2012

Die Umprogrammierung der Bestellseite ist für die Händler teilweise mit sehr hohem Aufwand verbunden. Dieser sollte allerdings erbracht werden, um Abmahnungen zu vermeiden. Sie drohen, wenn am Stichtag die Vorgaben nur unzureichend umgesetzt sind.

Besonders wachsam müssen Online-Händler sein, die keinen eigenen Shop betreiben, sondern über Plattformen Dritter wie etwa eBay zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser handeln. Denn dort hat der Händler selbst auf die Umsetzung der Vorgaben durch den Plattformbetreiber keinen Einfluss. Er haftet aber unmittelbar für Gesetzesverstöße, wenn er sich dieser Plattformen bedient. Wichtig ist auch, dass sämtliche Kanäle im Blick behalten werden. So müssen auch Apps auf Smartphones an die neue Regelung angepasst werden. Weitere Konsequenz: Ist der Bestell-Button nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschriftet, kommt mit dem Verbraucher kein Vertrag mehr zustande. Der Verbraucher darf also nicht zur Zahlung aufgefordert werden.
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