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Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

4. Welche Pflichtinformationen müssen erteilt werden?

von sb

23.07.2012

Bevor die gesetzlichen Pflichtinformationen aufgeführt werden, sollten noch die übrigen Daten der Bestellung aufgelistet sein. Dazu zählen die gewählte Zahlungsart, die Liefer- und Rechnungsadresse und eventuell weitere Informationen in Bezug auf die Bestellung. Erst dann sollten die zwingend vorgeschriebenen Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise folgen.

Diese zwingend vorgeschriebenen Informationen sind:
  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung,
  • der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern,
    - zusätzlich anfallende Versand- und Zusatzkosten sowie ein Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages bei Dauerschuldverhältnissen
  • sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden. Da unklar ist, in welchem Umfang die wesentlichen Produktmerkmale aufgeführt werden müssen, wäre es die sicherste Variante, noch einmal sämtliche Produktdetails wie auf der Produktdetail-Seite zu nennen.
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