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Bundeskartellamt: Direktüberweisungen dürfen nicht behindert werden
07.07.2016 Das Bundeskartellamt hat bestimmte Regelungen der Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft für rechtswidrig erklärt. Die Behörde ist der Ansicht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter von Bezahlverfahren im Internet beschränken und gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen.
Mit der Entscheidung stelle das Bundeskartellamt fest, dass die Mitglieder der Deutschen Kreditwirtschaft mit ihren AGB den Wettbewerb für bankunabhängige Zahlungsauslösedienste erschwert hätten. Diese gezielte Marktabschottung sei ein schwerwiegender Kartellverstoß. Auch in den langjährigen Diskussionen mit dem Bundeskartellamt hätten Banken und Sparkassen keine legitimen Gründe für ihr Vorgehen vorbringen und insbesondere keine Sicherheitsrisiken durch die Nutzung von Direktüberweisungsverfahren darlegen können.
Die Deutsche Kreditwirtschaft sowie die in ihr vereinten Verbände Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) , Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) sowie Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) verwenden seit vielen Jahren gemeinsam abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), zu denen auch die 'Sonderbedingungen für das Online-Banking' zählen. Die AGB werden in der Deutschen Kreditwirtschaft beschlossen und von den ihr angeschlossenen Spitzenverbänden gegenüber ihren Mitgliedern zur Nutzung empfohlen. Sie werden flächendeckend von den in Deutschland tätigen Kreditinstituten verwendet.
Im Beschluss des Bundeskartellamts zum Verfahren der kontoführenden Institute heißt es dazu: Durch diese Regelung wurde und wird die Nutzung von bankenunabhängigen und innovativen Bezahlverfahren beim Einkauf im Internet erheblich behindert. Die Anbieter dieser Bezahlverfahren haben ein Dienstleistungsangebot entwickelt, das eine preisgünstigere Alternative zu den bereits am Markt etablierten Bezahlverfahren darstellt und ein Bedürfnis von Online-Kunden und Online-Händlern nach einer preiswerten und schnellen Zahlungsoption deckt.
Hintergrund: Folgen für Zahlungsauslösedienste und kontoführende Institute
Das Bundeskartellamt dokumentiert die Unwirksamkeit der Banken-AGB. Bis zur Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie ("PSD2") soll der faire Wettbewerb zwischen Banken und Zahlungsauslösediensten gesichert sein. Eine Diskriminierung vorhandener Marktteilnehmer soll vermieden werden. Denn: Die beanstandeten AGB sorgten für eine rechtliche Marktzutrittsschranke.Bereits in 2010 hatte das Bundeskartellamt den Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft aufgefordert, die Online-Banking-Bedinungen in den AGB zu korrigieren. Die kontoführenden Institute lenkten nicht ein.