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Internetstandards: Kartellamt hebt Verfahren gegen Automobilhersteller auf

16.12.2015 Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr 2015 Verfahren gegen die Automobilhersteller Ford Werke GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Adam Opel AG zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und PSA Peugeot Citroën Deutschland GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wegen wettbewerbsbeschränkender Regelungen zur Einschränkung der Zusammenarbeit mit unabhängigen Neuwagenportalen eingeleitet. Die Hersteller sind den Forderungen der Behörde bezüglich der Internetstandards nachgekommen. Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen beendet.

 (Bild: imageworld24/pixelio.de)
Bild: imageworld24/PIXELIO
Ford, Opel und PSA hatten Internetstandards eingeführt, die für die Vermittlung von Endkunden an die entsprechenden Markenhändler über Online-Neuwagenportale galten. Die Internetstandards hatten jedoch zur Folge, dass die Händler ihre Zusammenarbeit mit den Portalen weitestgehend einschränkten, da sie ansonsten eine (teilweise erhebliche) Reduktion ihrer Bonuszahlungen befürchten mussten.

Im Rahmen des Verfahrens erklärten sich Ford, Opel und Peugeot Citroën dazu bereit, ihre Internetstandards dahingehend zu ergänzen, dass sie nicht den Vertrieb von Neuwagen über internetbasierte Neuwagenportale erfassen, die nach dem oben genannten Prinzip funktionieren. Das Bundeskartellamt konnte die Verfahren gegen die Hersteller daher ohne förmlichen Beschluss einstellen.

Andreas Mundt ‘Andreas Mundt’ in Expertenprofilen nachschlagen , Präsident des Bundeskartellamtes erklärte, dass Die Vermittlung von Neuwagen durch Internetportale "positive Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Händlern" habe und "für die Verbraucher zu einer deutlich höheren Transparenz" führe. Mundt weiter: "Maßnahmen der Hersteller, die den Zweck verfolgen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Vertragshändlern und den Vermittlern zu unterbinden, können deshalb kartellrechtswidrig sein."

Bei seinen Ermittlungen konzentrierte sich das Bundeskartellamt auf die beiden großen Neuwagenportale Autohaus24 GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und MeinAuto GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Auf den Internetseiten dieser beiden Portale konfiguriert ein Endkunde seinen Wunschwagen (Marke, Modell, Ausstattungsmerkmale) und erhält eine Preisindikation für dieses Fahrzeug. Nach Beratung erteilt der Endkunde dem Portal einen Vermittlungsauftrag. Das Portal sucht daraufhin den passenden Händler, der dem Endkunden das Wunschauto zu dem von ihm gewünschten Preis anbieten kann. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält das Portal eine Provision von dem Händler. Der Vertragsabschluss und die weitere Abwicklung des Geschäfts erfolgt anschließend direkt zwischen dem Autohändler und dem Endkunden.

Ford, Opel und Peugeot Citroën hätten sich dazu bereit erklärt, ihre Internetstandards dahingehend zu ergänzen, dass sie nicht den Vertrieb von Neuwagen über internetbasierte Neuwagenportale erfassen.
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