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Internetstandards: Kartellamt hebt Verfahren gegen Automobilhersteller auf
16.12.2015 Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr 2015 Verfahren gegen die Automobilhersteller Ford Werke GmbH , Adam Opel AG und PSA Peugeot Citroën Deutschland GmbH wegen wettbewerbsbeschränkender Regelungen zur Einschränkung der Zusammenarbeit mit unabhängigen Neuwagenportalen eingeleitet. Die Hersteller sind den Forderungen der Behörde bezüglich der Internetstandards nachgekommen. Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen beendet.
Im Rahmen des Verfahrens erklärten sich Ford, Opel und Peugeot Citroën dazu bereit, ihre Internetstandards dahingehend zu ergänzen, dass sie nicht den Vertrieb von Neuwagen über internetbasierte Neuwagenportale erfassen, die nach dem oben genannten Prinzip funktionieren. Das Bundeskartellamt konnte die Verfahren gegen die Hersteller daher ohne förmlichen Beschluss einstellen.
Andreas Mundt , Präsident des Bundeskartellamtes erklärte, dass Die Vermittlung von Neuwagen durch Internetportale "positive Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Händlern" habe und "für die Verbraucher zu einer deutlich höheren Transparenz" führe. Mundt weiter: "Maßnahmen der Hersteller, die den Zweck verfolgen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Vertragshändlern und den Vermittlern zu unterbinden, können deshalb kartellrechtswidrig sein."
Bei seinen Ermittlungen konzentrierte sich das Bundeskartellamt auf die beiden großen Neuwagenportale Autohaus24 GmbH und MeinAuto GmbH . Auf den Internetseiten dieser beiden Portale konfiguriert ein Endkunde seinen Wunschwagen (Marke, Modell, Ausstattungsmerkmale) und erhält eine Preisindikation für dieses Fahrzeug. Nach Beratung erteilt der Endkunde dem Portal einen Vermittlungsauftrag. Das Portal sucht daraufhin den passenden Händler, der dem Endkunden das Wunschauto zu dem von ihm gewünschten Preis anbieten kann. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält das Portal eine Provision von dem Händler. Der Vertragsabschluss und die weitere Abwicklung des Geschäfts erfolgt anschließend direkt zwischen dem Autohändler und dem Endkunden.
Ford, Opel und Peugeot Citroën hätten sich dazu bereit erklärt, ihre Internetstandards dahingehend zu ergänzen, dass sie nicht den Vertrieb von Neuwagen über internetbasierte Neuwagenportale erfassen.