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Onlinehandel: Kartellamt wirft Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen vor

29.04.2014 Das Bundeskartellamt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser sieht nach vorläufiger Prüfung im Vertriebssystem von Asics Deutschland zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser "eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen". Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. Asics Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes schriftlich mitgeteilt.

  1. Die Behörde kritisiert, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ohne Ausnahme untersagt wird.
  2. Die Behörde bemängelt auch, dass Asics seinen Händlern die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbietet.
  3. Ferner dürfen die Markenzeichen von ASICS nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, auch nicht um Kunden auf den Online-Shop des autorisierten ASICS-Händlers zu leiten.
Das Bundeskartellamt sieht jedes dieser drei pauschalen Verbote für sich genommen als eine unzulässige Kernbeschränkung an. Zusammen begründen diese Verbote sogar ein de-facto-Verbot des Internetvertriebs.

Kritisiert wird über die Beschränkungen des Online-Vertriebs hinaus auch die sehr detaillierte Ausdifferenzierung des Vertriebssystems in über 20 Händlerkategorien, denen teilweise ein unterschiedliches Produktsortiment zugewiesen wird. Hieran sind die Händler auch bei Querlieferungen an andere zugelassene ASICS-Händler gebunden. Außerdem können viele der zugelassenen Händler nur ein eingeschränktes Produktsortiment an Endkunden verkaufen.

Andreas Mundt ‘Andreas Mundt’ in Expertenprofilen nachschlagen , Präsident des Bundeskartellamtes erklärt, dass durch "die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt." Zudem schränke ASICS "den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken."
Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.
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