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Onlinehandel: Kartellamt wirft Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen vor
29.04.2014 Das Bundeskartellamt sieht nach vorläufiger Prüfung im Vertriebssystem von Asics Deutschland "eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen". Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. Asics Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes schriftlich mitgeteilt.
- Die Behörde kritisiert, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird.
- Die Behörde bemängelt auch, dass Asics seinen Händlern die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbietet.
- Ferner dürfen die Markenzeichen von ASICS nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, auch nicht um Kunden auf den Online-Shop des autorisierten ASICS-Händlers zu leiten.
Kritisiert wird über die Beschränkungen des Online-Vertriebs hinaus auch die sehr detaillierte Ausdifferenzierung des Vertriebssystems in über 20 Händlerkategorien, denen teilweise ein unterschiedliches Produktsortiment zugewiesen wird. Hieran sind die Händler auch bei Querlieferungen an andere zugelassene ASICS-Händler gebunden. Außerdem können viele der zugelassenen Händler nur ein eingeschränktes Produktsortiment an Endkunden verkaufen.
Andreas Mundt , Präsident des Bundeskartellamtes erklärt, dass durch "die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt." Zudem schränke ASICS "den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken."
Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.