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Das Ende von Blogs, Aggregatoren und Newssuche: Koalition will Leistungsschutz

05.03.2012 Wenn es nach Schwarz-Gelb geht, so wird Deutschland bald ein Leistungsschutzrecht erhalten. Das hat der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am Sonntagabend beschlossen. Damit müsste künftig bezahlen, wer Auszüge aus journalistischen Erzeugnissen im Internet verwendet - beispielsweise Blogger, Branchen-News-Aggregatoren wie turi2.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , aber auch der Suchmaschinenriese Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser müsste bezahlen, da er via Newssuche journalistische Artikel auffindbar macht.

Die Dpa zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat das Protokoll von der Sitzung des Koalitionausschusses zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser veröffentlicht. Darin findet sich die entsprechende Passage zum Leistungsschutzrecht:

2. Urheberschutz - Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese - mit der bisher unentgeltlichen - Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.


Der angekündigte Gesetzesentwurf müsste durch den Bundestag beschlossen werden, um Gültigkeit zu erlangen. Da facto entstünde mit dem Leistungsschutz eine neue Super-Verwertungsgesellschaft Internet. Die Ablehnung der Blogosphäre auf den schwarz-gelben Vorstoß fällt einhellig aus: Von einem "schwarzen Tag für das Urheberrecht" schreibt etwa der Irights-Info-Blog zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , "Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition" titelt Netzpolitik.org zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Sollte das Gesetz beschlossen werden, so sind vier Szenarien denkbar, die sich aus der massiven Ausweitung des Urheberrechtes ergeben:
  1. Google muss zahlen - und wirft die relevanten Inhalte deswegen aus dem Netz
  2. Die Unternehmen zahlen. Die großen Verlage kassieren.
  3. Unternehmen zahlen. Alle Erzeuger - wie etwa Blogger, Publisher - melden Ansprüche an, zu kassieren.
  4. Alle zahlen - das Leistungsschutzrecht wird - obwohl im Koalitionsentwurf nicht vorgesehen - auch auf private Leser ausgedehnt.

Die ausführliche iBusiness-Analyse Verlage, Internet und Leistungsschutzrecht Relation Browser der möglichen Folgen samt Beispielrechnungen hat jedoch ergeben: Kein denkbares Szenario wird den erwünschten Effekt für die Verlage haben - nämlich weggebrochene Werbeeinnahmen durch eine Abgabe auszugleichen.
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Interessant ist, dass keines der aufgeführten Szenarien die Aussage "schwarzen Tag für das Urheberrecht" stützt. Entweder profitieren die Urheber finanziell, oder sie bekommen (wie auch jetzt schon) nichts, weil ihre Werke nicht mehr zitiert werden. Wenn ihnen das nicht passt, steht es den Urhebern natürlich frei, ihre Werke unter einer Lizenz zu verbreiten, die das kostenlose zitieren erlauben. Wo sollte also (für die Urheber) das Problem liegen? Könnte man das vielleicht noch einmal ausarbeiten?
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