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Zwei Drittel aller Unternehmen verbieten Social Media am Arbeitsplatz ganz oder teilweise

06.06.2012 Nur 28 Prozent aller deutschen Unternehmen erlauben den uneingeschränkten Zugang zu Social Media am Arbeitsplatz. Fast so viele (26 Prozent) verbieten das Social Web ganz, so eine Kurzumfrage der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e. V. zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (DGFP) unter 202 Personalmanagern.

Die Ergebnisse:
  • 12 Prozent der deutschen Unternehmen setzen zeitliche Grenzen bei der Social-Media-Nutzung der Arbeitnehmer,
  • 10 Prozent gestatten nur bestimmten Mitarbeitergruppen die Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz,
  • 7 Prozent beschränken den Zugang auf ausgewählte Dienste,
  • 9 Prozent sperren alle Social-Media-Dienste

Immerhin 15 Prozent der Unternehmen haben diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen.

Wenn nur bestimmte Mitarbeitergruppen Social Media während ihrer Arbeitszeit nutzen dürfen, sind das vorwiegend Beschäftigte aus den Bereichen Marketing, Vertrieb und HR. In den Fällen, in denen nur bestimmte Social-Media-Dienste am Arbeitsplatz genutzt werden dürfen, fällt die Wahl hauptsächlich auf XING zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und LinkedIn zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen , also auf Business Networks.

Zwei von drei befragten Personalmanagern sagen voraus, dass es in ihren Unternehmen keine auf Social Media bezogenen Weiterbildungsangebote geben wird. Solche Angebote gibt es aktuell auch lediglich in 15 Prozent der untersuchten Unternehmen. Social Media Guidelines sind im Vergleich dazu schon weiter verbreitet: Bereits jedes dritte Unternehmen verfügt über Regeln für den betrieblichen Umgang mit Social Media und ein weiteres Drittel plant konkret deren Einführung. In absehbarer Zeit werden also die Unternehmen, die keine Guideline anbieten, in der Minderheit sein.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Social Media wurden bisher nur in jedem zehnten Unternehmen ergriffen. Dabei ging es vornehmlich um unzulässige Äußerungen eines Mitarbeiters oder um eine (übermäßige) private Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit.
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