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Trans-Atlantic Data Privacy Framework: "Viele Fragen noch offen"
12.07.2023 Auch wenn die USA und EU einen neuen Datenpakt beschlossen haben, droht der Streit um den Umgang mit Daten weiter zu gehen.
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Zwar beenden die Entscheidung der Europäischen Kommission und die Einführung des Trans-Atlantic Data Privacy Framework die jahrelange Unsicherheit für die digitale Wirtschaft zwischen der EU und den USA, die in hohem Maße auf Datenübertragungen angewiesen ist, räumt Piotr Korzeniowski
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Während die Verantwortlichen sowohl in der EU als auch in den USA die Qualität des Abkommens loben, hat der Aktivist Max Schrems (vgl. Jetzt wird's teuer: Was künftig bei DSGVO-Verstößen droht
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"Die Tatsache, dass der dritte Versuch, diesen wichtigen Teil der digitalen Wirtschaft zu regulieren, uns nicht vorwärtsbringt und so viele Probleme der Vorgänger wiederholt, ist ziemlich schockierend. Die digitale Wirtschaft braucht klare Spielregeln, um zu wachsen. Was jetzt geschieht, zeugt von mangelndem Verantwortungsbewusstsein der Regierungsgremien und bedroht den Erfolg der EU-Unternehmen", kritisiert Korzeniowski.
Die Einführung eines nachhaltigen Datenübertragungsmechanismus sei entscheidend, damit sich das Chaos der Vergangenheit nicht wiederhole. "Aus der Ungültigkeitserklärung von Privacy Shield, dem vorherigen Datentransferabkommen, haben wir gelernt, dass verschiedene beliebte Technologien, die von US-amerikanischen BigTech-Unternehmen angeboten werden - insbesondere aus dem Marketing und der digitalen Analytik - ein Compliance-Risiko darstellen und zu hohen Geldstrafen führen können", mahnt Korzeniowski. Erst am 3. Juli 2023 veröffentlichte die schwedische Datenschutzbehörde ein Statement
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Aus diesem Grund sei es für Unternehmen mehr als sinnvoll, die verwendete Technologie und die Vorgehensweisen zu aktualisieren, um sie so "Schrems-III-sicher" wie möglich zu machen. Piwik PRO empfiehlt daher:
- schnellstmöglich ein Technologie-Audit durchzuführen, um alle Datenströme zu erfassen und die Systeme zu identifizieren, die auf Datenübertragungen in die USA angewiesen sind.
- wenn möglich zu einem EU-Anbieter mit EU-Hosting zu wechseln. Auf diese Weise können Probleme der Datenübermittlung vollständig ausgeschaltet und die Systeme Schrems-III-sicher gemacht werden.
- Sollte ein Wechsel nicht möglich sein, sollten sich Unternehmen mit Ihren juristischen und technischen Teams beraten, um zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die es ermöglichen, potenzielle Risiken in Zukunft zu mindern.