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Cookie-Banner-Wahn: Noyb kündigt Beschwerdewelle an
01.06.2021 Die Datenschutzorganisation Noyb.eu hat mehr als 500 Beschwerden an Unternehmen übermittelt, die auf ihrer Webseite rechtswidrige Cookie-Banner verwenden - Tausende weitere sollen folgen.
Bevor formale Beschwerden bei den Datenschutzbehörden eingebracht werden, haben die Unternehmen aber einen Monat Zeit, die Cookie-Banner an die rechtlichen Anforderungen anzupassen. Mit diesem System will Noyb die meistbesuchten Websites in Europa überprüfen und gegebenenfalls bis zu 10.000 Beschwerde einbringen. Ist dieses System erfolgreich, sollten in Laufe dieses Jahres immer mehr Webseiten in Europa einfache und rechtskonforme "Ja oder Nein"-Optionen anbieten.
Klick-Labyrinthe sorgen für DSGVO-Frust
"Eine ganze Industrie von Beratern und Designern entwickelt verrückte Klick-Labyrinthe, um vollkommen unrealistische Zustimmungsraten zu generieren.", kritisiert Noyb-Vorsitzender Max Schrems . Viele Nutzer halten diese ärgerliche Praxis fälschlicherweise für eine von der DSGVO auferlegte Notwendigkeit.Tatsächlich verwenden jedoch viele Unternehmen Designs, die gegen das Gesetz verstoßen. "Menschen mit Tricks zum Zustimmen zu verführen ist ein klarer Verstoß gegen die Prinzipien der DSGVO", erklärt Schrems. "Nach dem Gesetz müssen Unternehmen Systeme fair gestalten und den Nutzern eine echte Wahlmöglichkeit bieten." Die DSGVO verlangt nämlich ein einfaches "Ja" oder "Nein" - und will damit irreführende Banner eigentlich verhindern. Die Entscheidung, wie die DSGVO genau umgesetzt und kommuniziert wird, liegt aber bei den Unternehmen.
System soll bis zu 10.000 Beschwerden produzieren
Um gegen dieses weitverbreitete Problem vorzugehen, hat Noyb ein System entwickelt, das automatisch verschiedene Arten von Verstößen aufdeckt. Ein juristische Team prüft jede Website, während das System automatisch eine DSGVO-Beschwerde generiert. Unternehmen erhalten einen formlosen Beschwerdeentwurf per E-Mail. Wenn ein Unternehmen seine Einstellungen nicht innerhalb eines Monats ändert, wird Noyb die Beschwerde bei der zuständigen Behörde einbringen, die ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro verhängen kann.Anders als bei Abmahnungen, die gerade in Deutschland problematische Ausmaße angenommen haben, fallen für die betroffenen Unternehmen dabei keinerlei Kosten an, da das Projekt nach Angaben von Noyb durch Spenden der rund 4.000 Fördermitglieder finanziert wird.