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DSGVO: Großteil der KMU bleibt gelassen

21.12.2018 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat vor allem in der Digitalwirtschaft für viel Aufregung gesorgt. Ein Sturm im Wasserglas? Offenbar. Denn andere Wirtschaftszweige konnten viel gelassener mit dem Thema umgehen, wie eine Umfrage unter kleinen und mittleren Unternehmen zeigt.

 (Bild: Pixabay)
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Mehrere Monate lang beherrschte ein Thema die Medien und Gemüter: die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach einer zweijährigen Übergangsfrist kam die einheitliche europäische Regelung des Datenschutzrechtes am 25. Mai 2018 zur Anwendung. Sämtliche Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union müssen seitdem die Vorgaben erfüllen, wollen sie nicht drohende hohe Strafen in Kauf nehmen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland sind offenbar gelassen an das Thema herangegangen. Das hat eine Umfrage unter 250 Kunden des Infoportals Heise RegioConcept zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen ergeben. Demnach haben 42 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen erst unmittelbar vor dem Stichtag am 25. Mai 2018 mit der Umsetzung der DSGVO begonnen. Mehr Vorlauf und längere Vorbereitungszeiten haben nur insgesamt 30 Prozent der Firmen in Anspruch genommen und bereits kurz nach Inkrafttreten der DSGVO beziehungsweise mehrere Monate vor Ablauf der Übergangsfrist mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. 16 Prozent der befragten Unternehmen haben sich sogar erst nach dem 25. Mai mit dem Thema beschäftigt und 12 Prozent haben an ihren Datenschutz-Maßnahmen überhaupt nichts geändert.

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Datenschutz ist kein Thema im täglichen Geschäft

Knapp ein Drittel der Befragten (29 Prozent) ist detailliert über die Inhalte der DSGVO informiert. 62 Prozent wissen immerhin teilweise über die EU-Datenschutz-Grundverordnung Bescheid. Offenbar hat das Thema keine außerordentliche hohe Relevanz für das Geschäft der kleinen und mittleren Unternehmen. Infolgedessen haben sich auch nur 16 Prozent bei der Umsetzung der DSGVO von einem Anwalt beraten lassen. Nur 32 Prozent haben einen Datenschutzbeauftragten eingesetzt bzw. einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernannt. Nur 11 Prozent nutzen hierbei einen externen Datenschutzbeauftragten (etwa einen Anwalt).

Auch bei den Kunden der kleinen und mittleren Unternehmen hat das Thema offenbar keine Relevanz. Die Mehrheit von 91 Prozent der Firmen gab an, bislang keine Anfragen von Kunden erhalten zu haben, in denen diese um Aufklärung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bitten. Nur 9 Prozent haben ihren Kunden Auskunft geben müssen. Allerdings in einem so geringen Ausmaß, dass von ihnen nur 16 Prozent in ihrer täglichen Arbeit beeinträchtigt sind. Kein Wunder: In der Mehrheit der Fälle (68 Prozent) sind nur 1 bis maximal 10 Anfragen von Kunden gestellt worden.

Großteil der Unternehmen fühlt zumindest teilweise gut aufgestellt

Da das Thema Datenschutz-Grundverordnung für KMU offenbar keine große Bedeutung hat, hat auch nur ein Drittel der Firmen alle Verfahren gemäß DSGVO dokumentiert, Verzeichnisse überprüft und Verträge angepasst. Es wundert deshalb auch nicht, dass die Mehrheit der Befragten keinen oder nur noch stellenweise Handlungsbedarf für die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben sieht. In der Summe fühlt sich ein Großteil der befragten Unternehmen in Sachen Datenschutz-Grundverordnung gut oder zumindest teilweise gut aufgestellt. Nur 17 Prozent gaben an, dass dies nicht der Fall sei.
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