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Europas Richter strafen Onlinehändler ab
Der Quelle -Versand hatte einer Kundin innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Austauschgetät für einen defekten Herd geliefert. Von der Kundin verlangte der Multi-Channel-Händler dann jedoch die Zahlung von 69,97 Euro als Wertersatz für die Vorteile, die sie aus der Nutzung des ursprünglich gelieferten Geräts gezogen hatte.
In seiner Urte
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Premium-Mitglied werden LoginAm: 18.04.2008
Zu: Europas Richter strafen Onlinehändler ab
Zitat: "...Waren kostenfrei ausleihen und danach gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurückzusenden..."
...und was noch hinzukommt...
Ich bin zwar kein gewerblicher Verkäufer - aber was diese Gruppe dann auch noch trifft, sind die in bestimmten Fällen zurückzuerstattenden Versandkosten...
Hier mal ein Auszug aus der ->Widerrufsbelehrung eines frei gewählten eBay-Verkäufers, die aber so oder in ähnlicher Form (fast) bei allen Verkäufern dort zu finden ist:
"Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen (Kaufsache und Kaufpreis) zurückzugewähren ... Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn ... der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt ... Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei (Anmerkung: !!). In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen..." (...und so weiter...)
Am: 18.04.2008
Zu: Europas Richter strafen Onlinehändler ab
Zitat: "...Waren kostenfrei ausleihen und danach gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurückzusenden..."
...und was noch hinzukommt...
Ich bin zwar kein gewerblicher Verkäufer - aber was diese Gruppe dann auch noch trifft, sind die in bestimmten Fällen zurückzuerstattenden Versandkosten...
Hier mal ein Auszug aus der ->Widerrufsbelehrung eines frei gewählten eBay-Verkäufers, die aber so oder in ähnlicher Form (fast) bei allen Verkäufern dort zu finden ist:
"Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen (Kaufsache und Kaufpreis) zurückzugewähren ... Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn ... der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt ... Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei (Anmerkung: !!). In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen..." (...und so weiter...)
Am: 18.04.2008
Zu: Europas Richter strafen Onlinehändler ab
Zitat: "...Waren kostenfrei ausleihen und danach gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurückzusenden..."
...und was noch hinzukommt...
Ich bin zwar kein gewerblicher Verkäufer - aber was diese Gruppe dann auch noch trifft, sind die in bestimmten Fällen zurückzuerstattenden Versandkosten...
Hier mal ein Auszug aus der ->Widerrufsbelehrung eines frei gewählten eBay-Verkäufers, die aber so oder in ähnlicher Form (fast) bei allen Verkäufern dort zu finden ist:
"Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen (Kaufsache und Kaufpreis) zurückzugewähren ... Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn ... der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt ... Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei (Anmerkung: !!). In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen..." (...und so weiter...)
Am: 18.04.2008
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Am: 18.04.2008
Zu: Europas Richter strafen Onlinehändler ab
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Doch dass man den Tenor dieses Urteils auf andere Fälle des Wertausgleiches übertragen kann, inbesondere auf Abnutzung in der Testzeit, halte ich für unwahrscheinlich.