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Leitfaden zur neuen Verbraucherrechte-Richtline

13.05.2014 Am 13. Juni 2014 tritt die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Kraft und bringt für Onlinehändler vor allem in Bezug auf das Widerrufsrecht zahlreiche Änderungen.

Ab 13. Juni gelten im Onlinehandel wieder neue Regeln: Nach der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie wird das Widerrufsrecht verändert, das kommentarlose Rückgaberecht gestrichen und die Widerrufsbelehrung komplexer. Im Detail:

Beim Widerrufsrecht, das Verbrauchern gegenüber Unternehmen im Fernabsatz zusteht, werden die Widerrufsfristen auf 14 Tage gekürzt. Auch darf Ware nicht mehr kommentarlos zurückgesendet werden und Verbraucher haben auch kein Recht mehr, die Annahme zu verweigern. Händler sind zukünftig nicht mehr verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen. Zudem wird das Rückgaberecht ersatzlos gestrichen.

Auch zukünftig wird vom Gesetzgeber eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Allerdings ist die nach neuem Gesetz zur Verfügung zu stellende Widerrufsbelehrung wesentlich komplexer als bisher, da sie eindeutig und individuell auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss. Die meisten Onlinehändler werden das Muster deshalb nicht verwenden können und müssen eine eigene Belehrung formulieren.

Auch der Katalog der Pflichtinformationen, die Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, wird erweitert, zusätzliche Pflichten für Unternehmer werden eingeführt und einige bestehende Rechte gestrichen. Stichtag für die Umsetzung ist Freitag der 13.06.2014 - anders als bei früheren Anpassungen des Fernabsatzrechts wird es diesmal keine Übergangsfrist geben.

Um die Umsetzung der Richtlinien in den Shops zu erleichtern, haben EHI Geprüfter Online-Shop zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser gemeinsam mit dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (bevh) eine detaillierte Orientierungshilfe zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit zahlreichen Mustertexten zur Verfügung gestellt.
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