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Bild: zigazou76 unter Creative Commons Lizenz by

Datenschützer scheitern: Facebook rettet den Klarnamenzwang

04.03.2016 Mit einem Eilantrag hat Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser abgewehrt: Der wollte, dass Facebook seinen Nutzern erlaubt, sich zum Schutz der Anonymität einen Pseudonym aussuchen zu dürfen. Doch das Verwaltungsgericht Hamburg gab Facebook Recht - hier gelte nicht das deutsche Recht, sondern das von Irland, wo sich Facebooks Europa-Firmensitz befindet, schreibt Spiegel Online zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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