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Sieben rechtliche Hürden bei der Shop-Internationalisierung
1. Europäische Mehrwersteuervorschriften
Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue Vorschriften für die Berechnung der Mehrwertsteuer auf Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und sonstige auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen. Demnach muss ab sofort eine solche Leistung nicht mehr mit dem Mehrwertsteuersatz berechnet werden, der in demjenigen EU-Mitgliedstaat gilt, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat, sondern mit dem im Land des Empfängers gültMitglied werden und kostenfrei lesen.
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