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'Leistungsschutzrecht 2.0' EU-Kommission will Links mit einem Preisschild versehen

06.11.2015 "Schon bloße Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sollen nach Willen der EU-Kommission zukünftig als Zugänglichmachung gelten und damit genehmigungspflichtig sein." Diesen Vorwurf erhebt die deutsche EU-Abgeordnete Julia Reda ‘Julia Reda’ in Expertenprofilen nachschlagen . In einem vom Blog IP Kitten zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser geleaktenArbeitspapier der Kommission der Europäischen Kommission zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser erwäge die Kommission das bloße Verlinken von Inhalten unter Urheberrechtsschutz zu stellen.

Julia Reda, MdEP (Bild: Martin Fischer Fotodesign)
Bild: Martin Fischer Fotodesign
Julia Reda, MdEP
Im vorliegenden Entwurf beklagt die Kommission, dass unklar sei, welche Handlungen im Internet einer Erlaubnis bedürfen und welche nicht - konkret, ab wann etwas eine 'öffentliche Zugänglichmachung' darstellt, die den Rechteinhaber*innen vorbehalten ist. Die Kommission nennt ausgerechnet das Leistungsschutzrecht für Presseverleger als Versuch einiger Mitgliedsstaaten, dieses wichtige Problem gesetzgeberisch zu lösen. Julia Reda nennt das einen "Frontalangriff auf den Hyperlink zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser " zur Quersubventionierung von Verlegern. Denn möglich sei so, dass Verleger für das blosse Setzen von Links Geld verlangen könnten. Der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch ‘Leonhard Dobusch’ in Expertenprofilen nachschlagen äußert in seiner Analyse des geleakten EU-Papieres ähnliche Befürchtungen zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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