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Axel-Springer-Verlag unterliegt: BGH erlaubt Einsatz von Adblockern
19.04.2018 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Damit verliert der Axel-Springer-Verlag letztinstanzlich gegen den umstrittenen Adblocker-Anbieter.






Die Argumentation des Gerichts stützt sich auf die umstrittene "Whitelist", mit der sich Anzeigenkunden von der Blockade durch Adblock Plus freikaufen können. "Das Geschäftsmodell der Beklagten (ABP


Die Beklagte wirke mit dem Angebot des Programms "nicht unmittelbar auf die von der Klägerin angebotenen Dienstleistungen ein", weil der Einsatz des Programms "in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer" liege. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots der Klägerin sei nicht unlauter, das Programm unterlaufe keine gegen Werbeblocker gerichteten Schutzvorkehrungen des Internetangebots der Klägerin.
Dem Axel-Springer-Verlag sei "auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit" zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten. Bild.de


Der BGH sah auch keine "aggressive geschäftliche Handlung" gemäß § 4a UWG. Es fehle an einer unzulässigen Beeinflussung der Marktteilnehmer.
Der Präsident des Deutschen Dialogmarketingverbandes DDV



Dirk Maurer




