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ECommerce: Experten warnen vor drohender Abmahnwelle bei Amazon




Im Vergleich zu Marktplätzen wie beispielsweise Ebay




Als Hauptgrund nennt Becker, "händlerfeindliche und wettbewerbsrechtlich gefährliche Hürden bei der Hinweisgestaltung". So ließen sich die zwingend vorgeschriebenen Hinweise zum Widerrufsrecht durch "zwanghafte Anordnung und Platzbeschränkungen" nicht wie gefordert unterbringen. Diesem Vorwurf schließt sich auch Arndt Nagel



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