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Nach Temu: Jetzt unterschreibt auch Shein Unterlassungserklärung
21.05.2024 Wegen manipulativen Designs ("Dark Patterns) hatte die Verbraucherzentrale nach Temu auch Shein abgemahnt. Jetzt unterschreibt auch der chinesische Onlinehändler eine Unterlassungserklärung. Das ist der zweite Sieg der Verbraucherschützer. Zuvor war schon Temu eingeknickt.
Außerdem hatten die Verbraucherschützer den in Dublin ansässigen Anbieter abgemahnt wegen willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlender Informationen bei Sternchen-Bewertungen, Greenwashing und einem unvollständigem Impressum .
Laut vzbv habe man Sheins Unterlassungserklärung angenommen , das Verfahren wurde damit erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen. Die Anpassungen muss Shein bis zum 1. Juni umsetzen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern.