Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
 (Bild: Pixabay/Michal Jarmoluk)
Bild: Pixabay/Michal Jarmoluk

Fünf Payment-Trends, die die PSD2 bringt

15.10.2019 - Die Zahlungsverordnung PSD2 ist seit wenigen Wochen in Kraft - und schon zeichnen sich fünf wichtige Trends ab, die den Payment-Markt verändern werden.

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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
Die PSD2 wird den Payment-Markt nachhaltig verändern: Das Smartphone wird deutlich an Bedeutung gewinnen.
Der erste Startversuch der neuen EU-Zahlungsrichtlinie PSD2 ist gründlich schiefgegangen: Knapp drei Wochen vor dem geplanten Start am 14.9.2019 hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser die Notbremse gezogen. Sie gewährte Onlineshops einen Aufschub für die Umsetzung der strengen Vorgaben zur Nutzeridentifikation bei Kreditkartenzahlungen. "Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland dürfen Kreditkartenzahlungen im Internet weiterhin auch ohne die sogenannte starke Kundenauthentifizierung ausführen", teilte die Bafin mit. Die Bafin wird es nicht beanstanden, wenn noch die alten Verfahren verwendet werden.

Dabei ist bislang völlig unklar, wie lange sie diese Übergangsfrist anhalten wird. Sicher ist nur: Die Bafin hat

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